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Finanzordnung

Finanzordnung der Schützengilde Löhme-Seefeld 1992 e.V.

(i.d.F. vom 03.Juni 2023)
 

§ 1
Grundlage für die finanzielle Sicherstellung der Tätigkeit des Vereins, zur Absicherung der sportlichen Ziele und zur Pflege des Brauchtums sowie die Jugendarbeit sind:

  • Rechtsvorschriften

  • Beschlüsse der Mitgliederversammlung

  • Beschlüsse des Vorstandes

 

§ 2
Zur finanziellen Sicherstellung der Realisierung der Aufgaben der
Schützengilde ist jährlich durch den Vorstand ein Finanzplan zur erarbeiten. Dieser berechtigt zur Leistung der Ausgaben und verpflichtet zur vollständigen Berechnung und Erhebung der Einnahmen.
Über die Gesamtergebnisse der finanziellen und materiellen Tätigkeit ist durch den Vorstand vor der Mitgliederversammlung mindestens einmal im Jahr zu berichten.
 

§ 3
Die Schützengilde finanziert sich durch:

  • Einnahmen aus dem ideellen Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb.


§ 4
Alle Zahlungsvorgänge sind durch Beleg nachzuweisen. Die Mittel müssen sparsam, zweckmäßig und effektiv eingesetzt werden. Es muss ein lückenloser Nachweis über:

  • die finanziellen Mittel

  • sämtliche Ein- und Ausgaben geführt werden.

Soweit möglich und sinnvoll, sind materielle Mittel in Bestandslisten zu führen.
 

§ 5
Mitgliedsbeiträge
Auf der Grundlage der Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird die

 

Jahresbeitragshöhe wie folgt festgesetzt:

  • Aufnahmegebühr normal 100,- €

  • Kinder/Jugendliche entfällt

  • Normalbeitrag Erwachsene 150,- € p.a.

  • Kinder/Jugendliche 20,- € p.a.

  • Ermäßigte Beiträge Ehepaare 225,- € p.a.

  • Rentner 120,- € p.a.

  • Rentnerehepaare 180,- € p.a.

  • Schwerbehinderte 120,- € p.a.

  • Arbeitslose 120,- € p.a.

  • Azubis/Studenten
    in Erstausbildung 75,- € p.a.


Aufbaustunden
8 Pflichtstunden oder je Stunde 10,- € Ausgleich
 

Beitrag BDS für BDS Mitglieder 30,- € p.a.
 

Beiträge und Pflichtstunden Ausgleich sind bis 31.03. des laufenden Jahres zu entrichten. Pflichtstunden sind nicht übertragbar. 

Eine Rückzahlung des Beitrages erfolgt nicht. Begründete Ausnahmen sind durch den Vorstand zu beschließen.
 

§ 6
Die finanziellen Mittel können verwendet werden für

  • Anschaffung von Materialien und Sportgeräten

  • Nutzungsgebühren und Mieten

  • Unkostenbeiträge im Rahmen der Wettkampftätigkeit

  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Instandhaltungsarbeiten

  • Vereinstätigkeit


§ 7
Aufwandsentschädigung der Vorstandsmitglieder:
Den Vorstandsmitgliedern entstehen Aufwendungen
z.B. durch zusätzliche Fahrten zu Behörden, Telefonate, Porto oder Büromaterial. Um diese Auslagen zu ersetzen, erhält der Vorsitzende eine Aufwandspauschale von 150,00 € p.a.
Aufwendungen der anderen Vorstandsmitglieder werden beim Schatzmeister eingereicht und nach Beschluss des Vorstandes ersetzt.

 

Sonstiges:

Die Schützengilde Löhme-Seefeld 1992 e.V. hat folgende Bankverbindungen:
Skatbank IBAN: DE05 8306 5408 0005 2768 53


Steuerlich absetzbare Spenden sind unter Angabe des Namens und des
Verwendungszwecks >Spende Schützengilde Löhme, 

<>Name des Einzahlenden< auf das o. a. Konto einzuzahlen.